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Zweitwohnsitz

In welchen Oberwalliser Gemeinden dürfen überhaupt noch neue Zweitwohnungen gebaut werden? Das Zweitwohnungsgesetz sperrt jede Gemeinde mit einem Zweitwohnungsanteil über 20 % – dort sind nur noch Erstwohnungen (und touristisch bewirtschaftete Wohnungen) erlaubt. Die Karte zeigt den Anteil je Gemeinde; Klick öffnet die Details.

Zweitwohnungsanteil
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Ab 20 % (orange–rot) dürfen keine neuen Zweitwohnungen gebaut werden.
Gemeinden werden geladen …

Datenstand 01.09.2026monatlich automatisch aktualisiert

Datengrundlage: Bundesamt für Raumentwicklung ARE („Wohnungsinventar und Zweitwohnungsanteil", via geo.admin.ch) & swissBOUNDARIES3D (swisstopo). Massgeblich ist der jährliche ARE-Entscheid – kläre den Einzelfall mit der Gemeinde.

Als Zweitwohnsitz nutzbar

Diese Objekte sind laut Anbieter als Zweitwohnsitz nutzbar. Ob im jeweiligen Gemeindegebiet neue Zweitwohnungen bewilligt werden, zeigt die Karte darüber.

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