Zweitwohnsitz
In welchen Oberwalliser Gemeinden dürfen überhaupt noch neue Zweitwohnungen gebaut werden? Das Zweitwohnungsgesetz sperrt jede Gemeinde mit einem Zweitwohnungsanteil über 20 % – dort sind nur noch Erstwohnungen (und touristisch bewirtschaftete Wohnungen) erlaubt. Die Karte zeigt den Anteil je Gemeinde; Klick öffnet die Details.
Datenstand 01.09.2026monatlich automatisch aktualisiert
Datengrundlage: Bundesamt für Raumentwicklung ARE („Wohnungsinventar und Zweitwohnungsanteil", via geo.admin.ch) & swissBOUNDARIES3D (swisstopo). Massgeblich ist der jährliche ARE-Entscheid – kläre den Einzelfall mit der Gemeinde.
Als Zweitwohnsitz nutzbar
Diese Objekte sind laut Anbieter als Zweitwohnsitz nutzbar. Ob im jeweiligen Gemeindegebiet neue Zweitwohnungen bewilligt werden, zeigt die Karte darüber.