Zweitwohnungen

In welchen Oberwalliser Gemeinden dürfen überhaupt noch neue Zweitwohnungen gebaut werden? Das Zweitwohnungsgesetz sperrt jede Gemeinde mit einem Zweitwohnungsanteil über 20 % – dort sind nur noch Erstwohnungen (und touristisch bewirtschaftete Wohnungen) erlaubt. Die Karte zeigt den Anteil je Gemeinde; Klick öffnet die Details.

Zweitwohnungsanteil
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Ab 20 % (orange–rot) dürfen keine neuen Zweitwohnungen gebaut werden.
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🗓️ Datenstand: 12.07.2026monatlich automatisch aktualisiert

Datengrundlage: Bundesamt für Raumentwicklung ARE („Wohnungsinventar und Zweitwohnungsanteil", via geo.admin.ch) & swissBOUNDARIES3D (swisstopo). Massgeblich ist der jährliche ARE-Entscheid – kläre den Einzelfall mit der Gemeinde.